02. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Kein Exhibitionismus im Laden

Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Ladengeschäft andere Personen exhibitionistisch belästigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Vorwürfe nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen waren. Selbst bei Wahrunterstellung der dem Mandanten vorgeworfenen Handlungen wäre der Straftatbestand zudem nicht erfüllt gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.