02. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Ist es die da? Oder die da?

Strafverteidiger:  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf:  Bedrohung  

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht  

Wo? Lüneburg  

 

Der Mandantin wurde eine Bedrohung vorgeworfen. Sie soll nachts mit einer zerbrochenen Flasche in der Hand auf zwei Spaziergänger zugelaufen sein, die sich dann sofort mit Pfefferspray gegen sie verteidigten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft nicht hinreichend nachgewiesen war. Die beiden Spaziergänger hatten angegeben, die Angreiferin in der Dunkelheit kaum wahrgenommen zu haben. Unsere Mandantin wurde erst zwei Stunden nach dem Vorfall in der Nähe des Tatortes angetroffen. Die Argumente der Verteidigung konnten die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.