24. Oktober 2022 | Defensio-Fälle

Impfgegner = Impfpassfälscher?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verdacht des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo: Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen falschen Impfausweis bei seinem Arbeitgeber vorgelegt zu haben. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die angebliche Tat nicht in den Anwendungsbereich des vorgeworfenen Straftatbestandes fiel.  

Die Staatsanwaltschaft konnte daher von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.