10. April 2023 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Heimlich gefilmt?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, fahrlässige Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Prostituierte bei einer von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistung mit seinem Handy gefilmt zu haben. Er soll das Handy zielgerichtet aufgestellt und die Handykamera angeschaltet haben. Der Mandant gab an, sein Handy habe versehentlich gefilmt. Die eingetroffenen Polizeibeamten löschten das Video mit Einverständnis des Mandanten vor Ort. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass dem Mandanten kein absichtliches oder wissentliches Handeln nachzuweisen ist. Außerdem konnte er das fehlende öffentliche Interesse und die geringe Schuld hinsichtlich der vorgeworfenen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen darstellen. Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.