Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Exhibitionismus
Ergebnis: Einstellung gem. § 153 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Hildesheim
Dem Mandanten wurde Exhibitionismus vorgeworfen. Er soll sich vor seiner Nachbarin nackt ausgezogen haben, um mit ihr Geschlechtsverkehr haben zu können. Die Nachbarin wollte aber nicht auf dieses Angebot eingehen und warf den Mandanten aus ihrer Wohnung. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darstellen, dass einerseits überhaupt nicht festgestellt werden konnte, ob sich der Mandant entblößt hat und andererseits der Tatbestand des Exhibitionismus nicht verwirklicht war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.