17. August 2022 | Defensio-Fälle

Einstellung trotz laufender Bewährungen

Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage 

Wo? AG Hamburg-St.Georg 

 

Eine sehr schwierige Lage für den Mandanten, löste sich am Amtsgericht HH-St.Georg mit einer Einstellung gegen eine Geldauflage. Der Mandant stand nach zwei im Jahre 2017 verhängten und bis 2019 verbüßten Freiheitsstrafen, die jeweils nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurden, unter zweifacher Bewährung, als er seine Ex-Freundin nach einem Streit per SMS bedroht haben soll. In der Hauptverhandlung, die fast Tag genau 2 Jahre nach der Tat stattfand, konnte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft, die anfangs eine Einstellung vehement abgelehnt hatte, durch zahlreiche Argumente und ein vollumfängliches und von Reue getragenes Geständnis überzeugen, die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens zu erteilen.  

Die Ex-Freundin hatte auch nach so langer Zeit, kein Interesse mehr daran als Zeugin auszusagen.  

Somit konnte für den Mandanten ein sehr gutes Ergebnis erreicht werden, das nun dem Erlass seiner Bewährungen nicht mehr im Wege steht.