13. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Einbruch in Waschanlage?

Datum: 08.12.2021 

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen in eine Waschstraße eingebrochen zu sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Einstellung mangels Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass die den Mandanten vermeintlichen belastenden Beweismittel ihm nicht zugeordnet werden dürften. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.