10. November 2022 | Defensio-Fälle

Ein Car Sharing Account macht niemanden zum Halter

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdacht des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis 

Ergebnis: Einstellung    

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Unserer Mandantin wurde das Zulassen von Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Sie habe ihre Zugangsdaten für das Carsharing an ihren Lebensgefährten weitergegeben, der keinen Führerschein habe. So sei dieser mit einem Car Sharing PKW gefahren. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz zeigen, dass unsere Mandantin gar nicht Halterin des Car Sharing Autos gewesen ist. Damit fehlte es an einem strafbegründenden Merkmal. Ferner ergaben sich aus der Akte keinerlei belastbaren Hinweise, dass unsere Mandantin Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der fehlenden Fahrerlaubnis hatte. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.