16. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Drogen auf Snapchat

Datum: 11.02.2022

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurden der Handel, Erwerb und Besitz von Marihuana vorgeworfen. Grund für die Ermittlung war die Aussage eines Beschuldigten in einem anderen Verfahren. Mein Mandat soll ihm via Snapchat geschrieben und anschließend mehrmals Marihuana verkauft haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir eine Einstellung erwirken. Wir haben herausgearbeitet, dass die Ermittlungen kein konkretisiertes Tatgeschehen darlegen. Die Tatumstände sind nicht nachweisbar und auch die Aussage des o.g. Beschuldigten ist unglaubhaft. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.