14. Juli 2022 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Der Hahn im Korb

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Arbeitskollegin vergewaltigt zu haben. Am Ende einer Feier, auf der der Mandant mit fünf weiblichen Gästen zusammen gefeiert hatte, soll es gegen den Willen einer der Frauen zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht ein.