07. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Corona und ein Drogenvorrat

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge  

Ergebnis: Verwarnung, Geldauflage und 3 Therapiestunden  

Wo? AG Norderstedt 

 

Unserem Mandanten wurde unter anderem vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Zudem warf man Ihm in 22 Fällen vor, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Zwei Fälle vielen noch unter das Jugendstrafrecht, da der Mandant zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war. Mit einer umfassenden Einlassung und einer konsequenten Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht das Gericht überzeugen, dass der Mandant die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenbedarf kaufte und besaß. Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit war auch im Jugendstrafrecht verwurzelt. Hiervon ging am Ende auch das Amtsgericht aus, welches den Mandanten lediglich verwarnte und ihm einen kleinen Geldbetrag und 3 Therapiestunden in der Suchtberatung auferlegte.