27. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Besitz einer nicht unerheblichen Menge Betäubungsmittel

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Besitz von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht unerhebliche Menge Marihuana besessen zu haben. In einer gut argumentierten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass es sich bei dem im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundenen Marihuana entgegen des Vorwurfs nicht um das Marihuana unseres Mandanten handelte, sondern um das seiner Lebensgefährtin, die die Zugehörigkeit bereits den Beamten gegenüber eingeräumt hatte.