27. September 2022 | Defensio-Fälle

Belästigung bei WG-Party

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitbewohnerin bei einer WG-Party sexuell belästigt zu haben. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die Aussage der Mitbewohnerin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten unglaubhaft war und das Verhalten des Mandanten den Tatbestand nicht erfüllte.  

Die Staatsanwaltschaft konnte daher von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.