21. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Bei der Flucht geholfen?

2021 Mai  / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Gefangenenbefreiung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Lüneburg 

 

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in ihrer Funktion als Beamtin, zwei inhaftierten Straftätern zur Flucht verholfen zu haben. Sie war entsetzt ob dieses für sie existenzbedrohenden Vorwurfs. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf unglücklichen Zufällen beruht aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.