29. März 2022 | Defensio-Fälle

Auf den Tisch gehört der Kuchen…

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Nötigung, Freiheitsberaubung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Lübeck 

 

Einer Erzieherin war vorgeworfen worden, die Füße eines Dreijährigen an einen Stuhl gebunden zu haben, damit er die Füße nicht mehr auf den Tisch habe legen können. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe als weiterer Erzieher hiergegen nichts unternommen. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf den vagen Angaben zwei dreijähriger Kinder. Strafverteidiger Jonas Göttert konnte darlegen, dass es wegen der Ungenauigkeiten der Angaben der Kinder an einem hinreichendem Tatverdacht fehlt. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.