Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis ohne Übergabe

28.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis  
ERGEBNIS: Einstellung

Unser Mandant soll mit Cannabis gewerbsmäßig Handel getrieben haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft Osnabrück davon überzeugen, dass das Handeltreiben mit Cannabis durch die Ermittlungsergebnisse nicht hinreichend nachweisbar ist. Ausführlich konnten die Ermittlungsergebnisse analysiert durch fundierte Argumentation mit der Rechtsprechung entkräftet werden. Auf Grund der Ermittlungsergebnisse lag ein Handeltreiben mit Cannabis fern. Dem Mandanten war weder der Besitz einer, über den Eigengebrauch hinausgehenden, Menge Cannabis noch Ankaufs- oder Verkaufshandlungen nachzuweisen.