Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Der Mandantin wurde vorgeworfen, zwei Jeanshosen aus einem Klamottenladen geklaut zu haben. Dabei soll sie die Jeanshosen mit in die Umkleidekabine genommen und anschließend zwei der Hosen aus dem Geschäft ohne zu bezahlen mitgenommen haben. Dabei wurde sie allerdings weder gesehen noch wurde sie mit zwei Hosen mehr, als die die sie trug, aus dem Geschäft gehen sehen. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass kein Nachweis für einen vorsätzlichen Diebstahl vorlag. Insbesondere leistete die Mandantin eine Schadenswiedergutmachung an das Modegeschäft. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.