05. Mai 2025 | Defensio-Fälle

Verwechslung der Jeans im Bekleidungsgeschäft? Einstellung beim Vorwurf des Diebstahls

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Diebstahl

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, zwei Jeanshosen aus einem Klamottenladen geklaut zu haben. Dabei soll sie die Jeanshosen mit in die Umkleidekabine genommen und anschließend zwei der Hosen aus dem Geschäft ohne zu bezahlen mitgenommen haben. Dabei wurde sie allerdings weder gesehen noch wurde sie mit zwei Hosen mehr, als die die sie trug, aus dem Geschäft gehen sehen. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass kein Nachweis für einen vorsätzlichen Diebstahl vorlag. Insbesondere leistete die Mandantin eine Schadenswiedergutmachung an das Modegeschäft. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.