08. August 2022 | Defensio-Fälle

Ungewollte Berührungen im Bus

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Nötigung 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 

Wo? Staatsanwaltschaft Arnsberg 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, einer Frau auf einer gemeinsamen Busfahrt im Ausland gegen deren Willen in die Hose gefasst zu haben, während diese schlief. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Vorwürfe unglaubhaft waren und selbst bei Wahrunterstellung nicht vom Tatbestand erfasst wären.