Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2
Wo? Staatsanwaltschaft Arnsberg
Der Mandantin wurde vorgeworfen, einer Frau auf einer gemeinsamen Busfahrt im Ausland gegen deren Willen in die Hose gefasst zu haben, während diese schlief. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Vorwürfe unglaubhaft waren und selbst bei Wahrunterstellung nicht vom Tatbestand erfasst wären.