Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB, Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, intime Fotos seiner Ex-Freundin über Instagram an deren neuen Partner versandt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf der Vermutung, dass es sich bei einem fiktiven Instagram-Nutzer um den Mandanten handelte. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte darlegen, dass sich dies durch keine objektiven Anhaltspunkte stützen lässt. Der Aussage der Anzeigenerstatterin ließ sich entnehmen, dass auch andere Personen die betreffenden Aufnahmen hatten. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.