Datum: 07.12.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Wo? Schöffengericht Hamburg Bergedorf
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in zwei Fällen 250 Gramm Mimosa Hostilis über Ebay bestellt und erhalten zu haben. In der Hauptverhandlung konnte durch Rechtsanwalt Albrecht dargelegt werden, dass es keine Nachweise dafür gibt, dass der Beschuldigte die zwei Bestellungen ausgeführt hat. Fraglich war auch, ob die Pakete je verschickt worden und beim Beschuldigten angekommen sind. Letztlich bestand auch die Möglichkeit, dass der Besteller die Mimosa Hostilis zu Färbezwecken einsetzen wollte. Das Gericht folgte letztlich der Argumentation und sprach den Beschuldigten frei.