Datum: 07.01.2022
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: zweifache Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde zweifache Vergewaltigung zum Nachteil einer jungen Frau in einer Bar vorgeworfen. Er soll sie zunächst auf der Toilette der Gaststätte und dann im Freien in einer Gasse vergewaltigt haben. Anhand der Ermittlungsergebnisse zeigte sich eindeutig, dass die Zeugin log. Auf den Bildern der Überwachungskamera war zu sehen, wie die Zeugin nach der vermeintlichen Vergewaltigung Hand in Hand mit dem Mandanten das Lokal verließ. Die Mängel in der Zeugenaussage führten zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Kosten des Verfahrens wurden der Anzeigeerstatterin auferlegt.