Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll seiner Mitbewohnerin nach einer Party in ihr Bett gefolgt zu sein, wo er gegen ihren Willen mit ihr geschlafen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte im Rahmen einer umfassenden aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die Aussagen der Hauptbelastungszeugin nicht glaubhaft waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.