21. Juni 2025 | Defensio-Fälle

Geschmacklos, aber nicht strafbar – Einstellung beim Vorwurf Volksverhetzung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Volksverhetzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Unserem Mandanten wurde eine Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll ein Abbild Adolf Hitlers mit einer Bildunterschrift, welche Bezug auf den Holocaust nimmt, in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, warum die Täterschaft unseres Mandanten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnte. Ferner machte er rechtliche Bedenken geltend. Dadurch ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.