Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen, Missbrauch von Schutzbefohlenen, Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Flensburg
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen, Missbrauch von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen. Unser Mandant habe seine 17-jährige Stieftochter seit der Heirat vor 4 Jahren regelmäßig an den Brüsten angefasst. Darüber hinaus habe er den im Rollstuhl befindlichen Stiefsohn geschlagen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte mittels einer ausführlichen Aussagenanalyse herausgearbeitet werden, dass die Aussage der Stieftochter unglaubhaft war und der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfunden wurde, sodass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Hinsichtlich des Missbrauchs von Schutzbefohlenen fehlte es bereits am erforderlichen Näheverhältnis. Der Vorwurf der Körperverletzung war aus mehreren verfahrensrechtlichen Gründen einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist unserem gut begründeten Antrag gefolgt und hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.