26. Juni 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung des Verfahrens beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Strafverteidiger: Marcel Bartsch

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO

Wo? Amtsgericht Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll eine andere Person mit einem Baseballschläger attackiert und durch zwei Schläge gegen den Kopf verletzt haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch, dem Gericht eine gänzlich andere Sachlage aufzuzeigen, als von der Staatsanwaltschaft zunächst angenommen wurde. In der sich anschließenden Beweisaufnahme, in welcher der Zeuge mit den richtigen Fragen konfrontiert werden konnte, wurden die tatsächlichen Ereignisse bestätigt. Aufgrund der zuvor dürftigen Ermittlungsarbeit waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht mehr als überrascht von dieser Wendung. Aufgrund der unterschiedlichen, rechtlichen Einschätzungen zwischen den Beteiligten sowie verbleibender Zweifel auf Seiten des Gerichts hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen einer Notwehr, wurde das Verfahren schließlich zur Einstellung gebracht.