Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Volksverhetzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hagen
Unserer Mandantin wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Sie soll auf ihrem Facebook-Profil zum Nachteil von Menschen islamischen Glaubens einen volksverhetzenden Beitrag geteilt haben. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die konkreten Äußerungen den Tatbestand nicht erfüllten und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.