Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Verleumdung, Üble Nachrede
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Oldenburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe gegenüber Dritten und den Anzeigenerstattern selbst behauptet, dass diese „pleite“ seien und das Wohl ihrer Kinder gefährden würden. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.