Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über Zalando bestellte Waren zur Retoure angemeldet zu haben, um in der Folge den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Tatsächlich habe er die Retoure jedoch nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgegeben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass kein Nachweis bestand, dass der Mandant überhaupt von der Möglichkeit der Retoure Gebrauch gemacht hat. Ebenso war nicht ersichtlich, welche Bestellungen zurück gegangen sein sollen, bei denen die Ware fehlte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.