Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserer Mandantin wurde Geldwäsche vorgeworfen. Sie soll mehrere Konten als sog. „Finanzagentin“ eröffnet haben. Das Geld, das zum Teil aus rechtswidrigen Vortaten auf die Konten einging, wurde von diesen ins Ausland und auf Kryptowährungskonten weiter überwiesen. Fachanwalt Moro konnte herausarbeiten, dass die Mandantin keinen Vorsatz hatte und ihr auch nicht besondere Unachtsamkeit vorzuwerfen war. Als noch junge Heranwachsende, ohne Erfahrung mit der Unseriosität mancher Online-Jobangebote, ging sie davon aus, einer ordnungsgemäßen Tätigkeit nachzugehen, um sich etwas dazuzuverdienen. Von den Zahlungsein– und ausgängen bekam sie nichts mit, da sie auf die Konten keinen Zugriff hatte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.