Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Darmstadt
Der Mandantin wurde vorgeworfen, sie habe zumindest leichtfertig verkannt, dass der auf ihr Konto überwiesene und unmittelbar darauf abgehobene Betrag aus einer rechtswidrigen Vortat stamme. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft der Mandantin noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.