03. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Erregung öffentlichen Ärgernisses

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Dem Mandanten wurde Erregung öffentlichen Ärgernisses vorgeworfen.  Er soll in seinem Auto sitzend am Straßenrand masturbiert haben und dabei von einer vorbeilaufenden Zeugin gesehen worden sein. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg hat. Dem Mandanten konnte aufgrund der unzureichenden Personenbeschreibung keine Tatortanwesenheit nachgewiesen werden. Selbst unter der Annahme seiner Anwesenheit hätte es am erforderlichen Vorsatz gefehlt, bei der Handlung entdeckt zu werden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.