Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Unserer Mandantin wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Belohnung und Billigung von Straftaten vorgeworfen. Sie soll auf dem Internetdienst „X“ in elf Fällen einen Beitrag mit einem Hakenkreuz und in zwei weiteren Fällen einen Beitrag mit einer den Angriffskrieg durch Russland billigenden Äußerung geteilt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unsere Mandantin nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Nutzerin des Accounts war. Zudem war eine Strafbarkeit in allen Fällen auszuschließen, da ihre Beiträge von der Meinungsfreiheit umfasst waren. Sie hat sich mit den Beiträgen anderer Nutzer im Kontext des politisch hoch aufgeladenen Themas des Ukraine-Krieges kritisch auseinandergesetzt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
