11. August 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a.

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf 

 

Unserer Mandantin wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Belohnung und Billigung von Straftaten vorgeworfen. Sie soll auf dem Internetdienst „X“ in elf Fällen einen Beitrag mit einem Hakenkreuz und in zwei weiteren Fällen einen Beitrag mit einer den Angriffskrieg durch Russland billigenden Äußerung geteilt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unsere Mandantin nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Nutzerin des Accounts war. Zudem war eine Strafbarkeit in allen Fällen auszuschließen, da ihre Beiträge von der Meinungsfreiheit umfasst waren. Sie hat sich mit den Beiträgen anderer Nutzer im Kontext des politisch hoch aufgeladenen Themas des Ukraine-Krieges kritisch auseinandergesetzt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.