Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin
Dem Mandanten wurde Diebstahl vorgeworfen. Er soll in einem Baumarkt Gegenstände im Wert von unter 300,00 € gestohlen haben. Die Tat blieb im Versuch stecken. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine weitere strafrechtliche Verfolgung des Mandanten nicht geboten war. Im Tatzeitpunkt befand sich der Mandant in einer akuten gesundheitlichen Krise. Die Tat war eine Kurzschlussreaktion, die völlig außerhalb seines normalen Verhaltens lag. Die Gegenstände erlangte der Baumarkt wieder, mein Mandant zahlte eine Vertragsstrafe. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.