Strafverteidiger: Strafverteidiger Meese
Vorwurf: Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Unserer jugendlichen Mandantin wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie soll ein Graffito an eine bereits dreckige und bemalte Grundschulwand angebracht haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Insbesondere fehlt es an Aussagen unmittelbarer Belastungszeugen. Dafür gibt es das Bekennen zur Urheberschaft des Graffitos durch eine andere Person. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.