Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Nachstellung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Nachstellung seiner Ex-Partnerin vorgeworfen. Er soll nach der Trennung über langen Zeitraum den Kontakt zu ihr auf allen möglichen Wegen gesucht haben, was sie in ihrer Lebensgestaltung beeinträchtigt haben soll. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass aufgrund der harmlosen Situation und der Ankündigungen der Ex-Partnerin keine Beeinträchtigung von einiger Schwere vorlag. Ferner konnte er ausführlich und detailliert darlegen, dass dieses Verhalten der schwierigen Situation geschildert war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
