Strafverteidigerin: Of Counsel Dr. Justine Diebel
Vorwurf: Freiheitsberaubung, Bedrohung, Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin eingesperrt, bedroht und verletzt zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorliegt, da zum einen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Freiheitsberaubung, der Bedrohung nicht vorlagen. Hinsichtlich der Körperverletzung konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass der Disput von der Anzeigeerstatterin als Aggressor ausging. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.