Einstellung beim Vorwurf der Einfuhr von Cannabis

12.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Einfuhr von Cannabis nach dem KCanG
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen. Er soll Haschisch aus den Niederlanden bestellt haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft des Mandanten vorlagen. Die einzige Verbindung zu dem Mandanten war die Adressierung des Pakets an ihn. In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass dies allein nicht für die Annahme einer Täterschaft genügt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.