Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Billigung von Straftaten
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Göttingen
Dem Mandanten wurde die Billigung von Straftaten vorgeworfen. Er soll auf “X” unter einem Video von Bootsflüchtlingen kommentiert haben, dass er mit ihnen Schiffe Versenken spielen würde. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Bartsch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag. Der Kommentar konnte bei den Lesern nicht den Eindruck erwecken, dass der Verfasser ernstlich Straftaten gegen das Leben von Flüchtlingen gutheißt. Zudem bezog sich die abgebildete Situation nicht auf deutsches Seegebiet. Die Beschreibung von Taten dort war nicht geeignet, den öffentlichen Rechtsfrieden in Deutschland zu gefährden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.