Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserem Mandanten wurden Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er soll auf dem Grundstück seines Nachbarn auf dessen Fahrzeug geschlagen und den Nachbarn mit mehreren herabwürdigen Bezeichnungen beleidigt haben. Zudem habe er sich in “Boxerstellung” aufgebaut und drohende Äußerungen getätigt. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass ein Verfahrenshindernis bestand. Es fehlte an einem fristgemäßen Strafantrag und dem besonderen öffentlichen Interesse an der Verfolgung. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.