01. April 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Beleidigung u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch  

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurden Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er soll auf dem Grundstück seines Nachbarn auf dessen Fahrzeug geschlagen und den Nachbarn mit mehreren herabwürdigen Bezeichnungen beleidigt haben. Zudem habe er sich in “Boxerstellung” aufgebaut und drohende Äußerungen getätigt. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass ein Verfahrenshindernis bestand. Es fehlte an einem fristgemäßen Strafantrag und dem besonderen öffentlichen Interesse an der Verfolgung. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.