Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Ulm
Dem Mandanten wurde eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung auf der Plattform X vorgeworfen. Er soll im Internet eine Bundestagsabgeordnete beleidigt und dadurch ihr öffentliches Wirken erheblich erschwert haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorlag. Bei seiner Äußerung handelte es sich nicht um eine Beleidigung, sondern um straflose Kritik am medialen Auftreten der Politikerin. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.