20. April 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Beleidigung gegen Politikerin

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Beleidigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Ulm

 

Dem Mandanten wurde eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung auf der Plattform X vorgeworfen. Er soll im Internet eine Bundestagsabgeordnete beleidigt und dadurch ihr öffentliches Wirken erheblich erschwert haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorlag. Bei seiner Äußerung handelte es sich nicht um eine Beleidigung, sondern um straflose Kritik am medialen Auftreten der Politikerin. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.