13. Juni 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Verdacht des Verstoßes gegen das KCanG

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verstoß gegen § 34 Abs. 1 KCanG 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen. Hintergrund war die Telefonüberwachung eines Dritten und diesbezügliche WhatsApp-Chats mit einer Telefonnummer, die von der Polizei unserem Mandanten zugeordnet wurden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass bereits kein hinreichender Tatverdacht bezüglich unseres Mandanten vorliegt und das Verfahren einzustellen war.