Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen § 34 Abs. 1 KCanG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen. Hintergrund war die Telefonüberwachung eines Dritten und diesbezügliche WhatsApp-Chats mit einer Telefonnummer, die von der Polizei unserem Mandanten zugeordnet wurden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass bereits kein hinreichender Tatverdacht bezüglich unseres Mandanten vorliegt und das Verfahren einzustellen war.