10. Juni 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bonn 

 

Unserer Mandantin wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Hintergrund war die Telefonüberwachung eines Dritten und diesbezügliche Telefonate mit einer Telefonnummer, die von der Polizei unserer Mandantin zugeordnet wurden. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass bereits kein hinreichender Tatverdacht bezüglich unserer Mandantin vorliegt und das Verfahren einzustellen war.