Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bonn
Unserer Mandantin wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Hintergrund war die Telefonüberwachung eines Dritten und diesbezügliche Telefonate mit einer Telefonnummer, die von der Polizei unserer Mandantin zugeordnet wurden. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass bereits kein hinreichender Tatverdacht bezüglich unserer Mandantin vorliegt und das Verfahren einzustellen war.