Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Kassel
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Anlass der Ermittlungen war eine Durchsuchung im Rahmen eines anderen Verfahrens, welche zum Auffinden einer Schreckschusspistole und erlaubnispflichtiger Munition führte. Eine waffenrechtliche Erlaubnis betreffend die Munition konnte unser Mandant nicht vorweisen. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig dar, dass aufgrund der Umstände, unter denen der Besitz erlangt wurde, eine Einstellung des Verfahrens angezeigt erschien. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.