16. Mai 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Unserer Mandant wurde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll während einer Streitigkeit über Lärm an einem Dienstagnachmittag seinem Nachbarn einen Kopfstoß gegen dessen Nase zugefügt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte herausarbeiten, dass die Handlung des Mandanten aufgrund der dünnen Beweislage nicht nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus wäre ein solcher Kopfstoß keine Handlung, die das Leben eines anderen abstrakt gefährden kann. Diesbezüglich lag auch kein Vorsatz vor. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.