Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserer Mandant wurde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll während einer Streitigkeit über Lärm an einem Dienstagnachmittag seinem Nachbarn einen Kopfstoß gegen dessen Nase zugefügt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte herausarbeiten, dass die Handlung des Mandanten aufgrund der dünnen Beweislage nicht nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus wäre ein solcher Kopfstoß keine Handlung, die das Leben eines anderen abstrakt gefährden kann. Diesbezüglich lag auch kein Vorsatz vor. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.