Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf:Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd mit einer anderen Beschuldigten gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Die Voraussetzungen der Mittäterschaft im Sinne eines gemeinsamen Tatplans und einem eigenen Tatbeitrag lagen nicht vor. Ferner waren die Voraussetzungen der Beihilfe mangels einem physischen oder psychischen Hilfeleisten nicht erfüllt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.