Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Braunschweig
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines Abbiegevorganges einen Fahrradfahrer übersehen zu haben, welcher aufgrund dessen zu Fall kam. Im Rahmen einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Braunschweig konnten wir darlegen, dass unseren Mandanten allenfalls ein Vorwurf der leichten Fahrlässigkeit gemacht werden kann und ein erhebliches Mitverschulden des Geschädigten bei der Bewertung des öffentlichen Interesses zu berücksichtigen ist. Des Weiteren konnten wir aufzeigen, dass in solch einem Fall nicht das Strafrecht das Wahl der Mittel ist, sondern lieber präventiv mit Mitteln des Ordnungsrechts Unfallgefahren gemindert werden sollten.
