Strafverteidiger: Strafverteidiger Jonas Meese
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Oldenburg
Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Während einer Klassenreise habe er eine Schülerin nach ihrem Snapchat Kontakt gefragt. Nach einer ablehnenden Reaktion habe er sie mit einem Steinbrocken beworfen und am Kopf verletzt. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft legte der Strafverteidiger Jonas Meese dar, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorliegt. Er wies darauf hin, dass es keinen Beweis für die Verursachung der Kopfverletzung durch den Mandanten gibt, insbesondere da die entscheidenden Zeugenaussagen fehlten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.