Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Diebstahl mit Waffen
Ergebnis: Geldstrafe
Wo: Amtsgericht Lübeck
Die einschlägig vorbestrafte Mandantin hat eingeräumt in einem Einkaufscenter Kleidung entwendet und dabei eine Nagelschere mit sich geführt zu haben. Der einschlägige Tatbestand „Diebstahl mit Waffen“ sieht dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor.
Rechtsanwalt Moro konnte das Gericht von dem Vorliegen eines minder schweren Falls, der eine Mindeststrafe von drei Monaten vorsieht, wie auch davon überzeugen, dass eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist. Das Gericht erkannte auf die gesetzlich niedrigstmögliche Geldstrafe von 90 Tagessätzen.