14. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Diebstahl mit Waffen: Niedrigste gesetzlich mögliche Strafe für Mandantin

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro  

Vorwurf: Diebstahl mit Waffen 

Ergebnis: Geldstrafe 

Wo: Amtsgericht Lübeck 

 

Die einschlägig vorbestrafte Mandantin hat eingeräumt in einem Einkaufscenter Kleidung entwendet und dabei eine Nagelschere mit sich geführt zu haben. Der einschlägige Tatbestand „Diebstahl mit Waffen“ sieht dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

Rechtsanwalt Moro konnte das Gericht von dem Vorliegen eines minder schweren Falls, der eine Mindeststrafe von drei Monaten vorsieht, wie auch davon überzeugen, dass eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist. Das Gericht erkannte auf die gesetzlich niedrigstmögliche Geldstrafe von 90 Tagessätzen.