09.09.2025
WO? Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Beleidigung und Verleumdung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserer Mandantin wurden Beleidigung und Verleumdung im Internet vorgeworfen. Hintergrund war ein schwelender Familienstreit mit zahlreichen gegenseitigen Posts auf Social-Media. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass in Teilen bereits ein Prozesshindernis bestand und sich im Übrigen ein hinreichender Tatverdacht nicht begründen ließ. Es war nicht ersichtlich, wer die Accounts nutzte. Antragsgemäß stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren ein.
