5. Februar 2021

Couragierter Hunderetterin droht Strafe! Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig kann Einstellung erwirken!

Unserer Mandantin wurde eine falsche Verdächtigung vorgeworfen. Sie entschied sich für eine umfassende Verteidigung und beauftragte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig.

Unsere Mandantin soll einen Hundehalter falsch verdächtigt haben. Sie hörte ein lautes Jaulen und sah den eingeschüchterten Hund und seinen Besitzer mit einem länglichen Gegenstand. Sie erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Hundebesitzer wurde freigesprochen. Anschließend wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Achtung: Als couragierter Helfer steht man schnell als Täter dar!

Unberechtigte Falschbeschuldigungen sind häufig und müssen sanktioniert werden. Die meisten Menschen sind aber nicht in der Lage sauber zwischen Wahrnehmung und naheliegenden Schlussfolgerungen zu unterscheiden. Aus einer Strafanzeige kann schnell der Vorwurf der falschen Verdächtigung erwachsen, wenn Schlussfolgerungen als Wahrnehmungen präsentiert werden.

 

Strafmaß: bis zu fünf Jahren Haft für falsche Beschuldigung

Bei einer Falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 1 StGB reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

 

Einstellung dank akribischer Arbeit und sorgfältig begründetem Antrag

Nach Akteneinsicht konnten wir darlegen, dass eine falsche Verdächtigung nicht eindeutig vorlag jedenfalls nur eine geringe Schuld. Das Verfahren wurde auf unseren Antrag hin eingestellt, so dass der Mandantin eine Anklage und Gerichtsverhandlung erspart geblieben ist.